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Schülerklassen
im Bahnsport
(Auszug
aus DMSB-Motorradsport-Handbuch 1998)
3. Klasseneinteilung/Techn.
Bestimmungen
Klasse A (6 - 9-Jährige)
Zugelassen sind Motorräder mit luftgekühlten, membran- oder schlitzgesteuerten
Einzylinder-Motoren bis max. 50 ccm mit Automatikgetriebe. Der Einsatz von
Spezial-Bahn-Motorrädern im Sinne der techn. Bestimmungen der FIM ist
verboten.
Kettengetriebene Motorräder müssen über einen geeigneten Kettenschutz
verfügen.
Die Speichen des Hinterrades müssen beidseitig vollständig mit einer
geschlossenen Scheibe (Plastik oder GFK) abgedeckt sein. Die Nippel der Speichen
dürfen freibleiben.
Der Vergaser darf
vor und nach dem Gasschieber einen Durchlass von maximal 12 mm aufweisen,
wobei dieser Durchlass jeweils auf einer Länge von mind. 10 mm gewährleistet
sein muss. Wenn ein Serien-Vergaser diesen Vorgaben nicht entspricht, müssen
vor und nach dem Gasschieber Reduzierstücke fest eingebaut sein,
die den o.g. Durchlass von 12 mm auf einer Länge von jeweils 10 mm gewährleisten.
Der Auspuffendrohr-Durchlass
darf maximal 10 mm auf einer Länge von mind. 30 mm betragen. Die Flanschanschlüsse
und Steckverbindungen der Auspuffanlage müssen gasdicht sein.
Radgröße
max. 12" (vorne) bzw. 10" (hinten).
Die Motorräder
müssen vorne und hinten gefedert sein.
Eine auf das Hinterrad
wirkende Bremse ist vorgeschrieben.
Startnummern: Weißer
Grund / schwarze Zahlen.
Klasse B (8 - 12-Jährige)
Zugelassen sind
Motorräder mit Einzylinder-Motoren bis 65 ccm + 1 % und Schaltgetriebe.
Der Einsatz von
Spezial-Bahnmotorrädern im Sinne der Techn. Bestimmungen der FIM ist
verboten.
Vergaser bis max.
17 mm Durchlass. Wenn der Serien-Vergaser diesem Maß nicht entspricht,
dann muss zwischen Gasschieber und Motoreinlass ein Reduzierstück fest
eingebaut sein, das auf einer Länge von mindestens 20 mm einen Durchlass
von 17 mm hat.
Räder bis max.
14" (vorne) bzw. 12" (hinten).
Die Motorräder
müssen vorne und hinten gefedert sein.
Eine auf das Hinterrad
wirkende Bremse ist vorgeschrieben.
Startnummern: Roter
Grund / weiße Zahlen.
Klasse C (10 -
16-Jährige)
Zugelassen sind
Motorräder mit Einzylinder-Motoren (Zweitakter) über 60 bis 85 ccm.
Vergaser bis max. 26 mm Durchlass. Wenn
der Serienvergaser diesem Maß nicht entspricht, dann muss zwischen Gasschieber
und Motoreinlass ein Reduzierstück fest eingebaut sein, das auf einer
Länge von mindestens 26 mm einen Durchlass von 26 mm hat.
Startnummern: Weißer
Grund / schwarze Zahlen.
Auf Speedway-Bahnen
muss ohne, auf Langbahnen mit Hinterradfederung und -bremse gefahren werden.
Als Alternative hierzu gibt es die leistungsschwächere 125er Viertaktklasse.
Für alle Motorräder
der vier Klassen gelten folgende Bestimmungen:
Evtl. vorhandene
Beleuchtungseinrichtungen, Spiegel. Fahrtrichtungsanzeiger sowie Seiten- und/oder
Mittelständer müssen demontiert werden. Die Verwendung von Straßenreifen
ist verboten.
Ölpumpen dürfen
entfernt werden. Tiefergelegte Fußrasten müssen beweglich sein.
Alle Motorräder
müssen mit einem Zündunterbrecher ausgerüstet sein, der den
Primärstromkreis unterbricht und über ein nichtelastisches Verbindungskabel
ausgelöst wird, das über das rechte Handgelenk des Fahrers gestreift
wird.
Ein Spiralkabel,
das im ausgezogenen Zustand nicht länger als 60 cm ist, darf verwendet
werden.
4. Fahrzeuge und Fahrerausrüstung
Zur Teilnahme werden nur
Motorräder zugelassen, die den für die einzelnen Klassen getroffenen
Festlegungen sowie den gültigen technischen Bestimmungen des FIM-Sportgesetzes
entsprechen.
Unabhängig
von der Techn. Abnahme und stichprobenartigen Überprüfungen der
Durchlass-Begrenzungen nach den Vorläufen werden nach dem Endlauf mindestens
5 vom Obmann der Techn. Abnahme bestimmte Motorräder einer eingehenden
Technischen Überprüfung unterzogen, die in jedem Fall die Kontrolle
der Auspuff- und der Vergaserbegrenzung beinhaltet. Über diese Kontrollen
ist ein Bericht zu erstellen und den dem DMSB einzureichenden Veranstaltungsunterlagen
beizufügen.
Bei Verstoß
gegen die Technischen Bestimmungen erfolgt Ausschluss von der Veranstaltung.
Eine weitergehende Bestrafung durch den DMSB bleibt vorbehalten.
Ein Fahrer kann
bei einer Veranstaltung nur ein Motorrad zur Techn. Abnahme vorführen.
Folgende Fahrerkleidung
ist Vorschrift:
OMK/DMSB-zugelassener Schutzhelm, Lederkombi oder Moto Cross-Bekleidung sowie
Brust-, Rücken-, Ellenbogen- und Knieschutz, ferner Handschuhe, Schutzbrille
und kniehohe Stiefel.
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